Waldameisen

Die Waldameisen (Formica) sind eine Gattung der Ameisen (Formicidae) aus der Unterfamilie der Schuppenameisen (Formicinae). Weltweit gibt es 297 beschriebene Arten von denen über 150 Arten ausschließlich in der Paläarktis vorkommen. In Deutschland sind 23 Arten vertreten, die sich in vier Untergattungen aufteilen.

Man unterscheidet die Echten Waldameisen (Formica sensu stricto), die Kerbameisen (Coptoformica), die weniger auffälligen Sklavenameisen (Serviformica) und eine kleine Gruppe von fakultativen Sklavenjägern, die Raubameisen (Raptiformica). Selbstständige Koloniegründung ist nur bei den Sklavenameisen (Serviformica) möglich, während die Jungköniginnen der anderen drei Gruppen ihre initialen Kolonien sozialparasitär bei Serviformica gründen. Danach erfolgt die Ausbreitung über Zweignestbildung

Merkmale

Die Vertreter der Waldameisen gehören zu den eher auffälligen Ameisen in Mitteleuropa. Die Arbeiterinnen können Körperlängen von über einem Zentimeter erreichen und sind deutlich zweifarbig. Die Hinterseite des Kopfes, Teile des Mesosoma und die Gaster sind schwarz bis dunkelbraun gefärbt, der Rest des Körpers ist rötlich. Viele Vertreter aus der Untergattung Serviformica, zum Beispiel die Grauschwarze Sklavenameise (Formica fusca), sind jedoch durchgängig schwarz. Bei allen Arten liegt das Metanotum sehr tief, so dass, von der Seite gesehen, oben zwischen Mesonotum und Epinotum eine deutliche Einkerbung sichtbar ist.

Die Mandibel sind kräftig gebaut und am Kaurand mit acht Zähnen besetzt, selten auch mit mehr als acht. Der dritte Zahn, von der Mandibelspitze aus gesehen, ist erheblich kleiner und kürzer als der Vierte; der vierte Zahn ist auch größer als die restlichen weiter innen gelegenen Zähne. Die Antennen bestehen aus 12 Segmenten und entspringen knapp neben dem Oberrand der Stirnplatte (Clypeus). Anders als bei den Wegameisen (Lasius) besitzen auch die Arbeiterinnen voll entwickelte Punktaugen (Ocelli), die in einem Dreieck auf der Stirn angeordnet sind. Die Wegameisen sind außerdem viel kleiner und die Geißeln ihrer Fühler sind viel kürzer.

Die Facettenaugen sind für Ameisen sehr gut entwickelt, vor allem bei den Drohnen. Die Blutrote Raubameise (Formica sanguinea) hat die am besten entwickelten Facettenaugen mit der höchsten Anzahl an Sehzellen (Ommatidien). Die Geschlechtstiere sind geflügelt, die Jungkönigin streift nach dem Hochzeitsflug ihre Flügel ab, wobei die Bruchstellen gut sichtbar bleiben.

Lebensweise

Die Waldameisen überwintern ohne Brut und ohne Geschlechtstiere, da die Königin bereits im Spätsommer die Eierproduktion einstellt, und sich alle Entwicklungsstadien bis zum Winter zu Arbeiterinnen entwickelt haben.

Ausgeprägte Polygynie ist häufig, wie auch die Bildung von Staatengemeinschaften, die mehrere Nester umfassen. Die polygyne japanische Formica yessensis bildet sehr große polydome Nestgemeinschaften. Ein Bericht beschreibt 45.000 miteinander verbundene Nester auf einer Fläche von 2,6 Quadratkilometern. Diese Superkolonie besteht aus 306 Millionen Arbeiterinnen und 1.080.000 Königinnen.[4] Das dichteste europäische Ameisenvorkommen bildet die Schwachbeborstete Gebirgswaldameise (F. aquilonia). Das Vorkommen liegt in Mähren im Blansker Wald und besteht aus 3.200 Nestern auf drei Quadratkilometern. Hierbei handelt es sich wahrscheinlich um eine einzige Superkolonie.

Waldameisen gelten als wichtiger Teil des Ökosystems Wald, da sie einerseits viele Forstschädlinge (wie den Borkenkäfer) fressen, andererseits als Nahrungsgrundlage für Tiere wie den Grünspecht dienen. Sie spielen auch eine Rolle bei der Verbreitung von Samen und der Belüftung der Bodens.

Ernährung

Die Waldameisen sind Allesfresser und ernähren sich überwiegend von den Ausscheidungen der Baumläuse, dem sogenannten Honigtau. Damit wird der Großteil ihres Energiebedarfs abgedeckt. Daneben jagen sie als Prädatoren andere Insekten am Boden und auf Bäumen in der näheren Nestumgebung. Diese proteinreiche Kost dient der Aufzucht der Brut.

Die Nahrung eines durchschnittlichen einheimischen Waldameisennests mit ungefähr einer Million Individuen umfasst pro Jahr:

  • 62% Honigtau (ungefähr 200 Liter)
  • 33% Insekten (ungefähr 10 Millionen Insekten / 28kg)
  • 4,5% Baumsäfte
  • 0,5% Aas, Pilze, Elaiosomen

Nestbau

Die Vertreter aus der Untergattung Serviformica bauen gewöhnliche Erdnester mit kleinen Kuppeln. Besonders auffällige Nester errichten die hügelbauenden Waldameisen, welche die in Europa heimischen Arten aus den Untergattungen Formica, Coptoformica und Raptiformica umfassen. Diese Ameisenhügel können bei Formica rufa und Formica polyctena eine Ausdehnung von mehreren Metern erreichen und sind an Waldrändern oder Lichtungen zu finden. An besonnten Plätzen werden die Streukuppeln eher flach angelegt. Je schattiger der Standplatz, desto höher wird der Hügel.

Gefährdung

Der Bestand an Waldameisen ist in den heimischen Wäldern stark zurückgegangen. Meist begründet sich dies durch Eingriffe in den Lebensraum:

Verkehrswegebau und Siedlungsbau
Intensive Forstwirtschaft
Naturkatastrophen / Sturmschäden
Ausbringung von Pestiziden und Insektiziden

Auch kleinere Störungen am Nest durch Niederwild, Haustiere und Mensch können sich negativ auswirken. Eingriffe an der Nestkuppel stören den Temperaturhaushalt des Nestes und können die Brut vernichten und zum Absterben des Volkes führen.

Schutzmaßnahmen

Selbst gut gemeinte Schutzmaßnahmen stellen einen Eingriff in die natürliche Umwelt der Ameisen dar und wirken sich oft negativ aus. Gezielte Zweignestbildung beispielsweise hat sich nicht bewährt und schwächt eher die Bestände. Auch mechanische Schutzmaßnahmen wie Maschendrahthauben bringen nur zweifelhaften Erfolg und stellen einen sehr unnatürlichen Eingriff in die Umgebung dar.

Zweckmäßige Schutzmaßnahmen umfassen:

  • Einflussnahme auf die Forstwirtschaft
  • Durchsetzung von Natur- und Artenschutzbestimmungen sowie politische Einflussnahme
  • Aufklärungsarbeit in der Bevölkerung
  • Umfassende Bestandsaufnahme mit korrekter Artbestimmung als Datenbasis
    für die Feststellung guter und schlechter Entwicklungen und deren Ursachen
  • Planung und Durchführung von Not- und Rettungsumsiedlungen
  • Schutzzäune und Reisigabdeckungen (nur in Ausnahmefällen)

Schutzbestimmungen

Alle Ameisen genießen als wild lebende Tierarten einen so genannten Mindestschutz. Dieser allgemeine Schutz ergibt sich aus § 41 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Die Hügelbauenden Waldameisen gehören in Deutschland nach der Neufassung der Bundesartenschutzverordnung vom 16. Februar 2005 wieder zu den besonders geschützten Tierarten. Demnach dürfen sie nach § 42 des Bundesnaturschutzgesetzes nicht der Natur entnommen oder gar getötet werden. Jeder Eingriff in die Neststruktur ist strengstens untersagt. Es besteht ein Besitz- und Handelsverbot. Viele Waldameisen gelten als gefährdet und sind in der Roten Liste gefährdeter Arten geführt.

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