Sie möchten etwas für unsere Umwelt und insbesondere etwas für unsere “Honigbiene” tun?
Und Sie möchten dies gemeinsam mit einer Gruppe von Gleichgesinnten tun?
Sie erwägen vielleicht sogar schon eine Mitgliedschaft in unserem Ratinger Bienenzuchtverein von 1868 e.V.?
Herzlichen Dank dafür!
Denn wie jeder Verein lebt auch der Ratinger Bienenzuchtverein von 1868 e.V. durch seine Mitglieder.
Ob schon mit oder noch ohne Bienen: Kommen Sie zu uns und machen Sie mit!
Sie möchten gerne Mitglied im RBZ-Ratingen werden und interessieren sich für die Kosten und Leistungen?
Dann sind Sie hier genau richtig! Gerade in der Imkerei ist der Rat von erfahrenen Gleichgesinnten unersetzlich.
Die Mitgliedschaft in einem Imkerverein ist allen Imkerinnen und Imkern zu empfehlen. Auch wenn Sie natürlich in jedem Imkerverein Mitglied werden können, so ist dennoch zu empfehlen, Mitglied im örtlich ansässigen Imkerverein zu werden. Wichtigster Aspekt der Mitgliedschaft im Imkerverein ist nämlich der Kontakt zu den anderen Imkern der Region, der fachliche Austausch und die Möglichkeit, sich mit Rat und Tat zur Seite zu stehen oder Ausrüstungsgegenstände gemeinsam zu nutzen.
Eine Mitgliedschaft hat viele Vorteile:
Die Mitgliedschaft im Ratinger Bienenzuchtverein von 1868 e.V. kann beim Vorsitzenden beantragt werden. Am einfachsten erledigen Sie dies über unser Mitgliedsantrag (PDF) einfach online ausfüllen, ausdrucken und an den Kassier oder Vorstand, senden.
Durch den Beitritt als aktives Mitglied werden Sie ferner automatisch Mitglied im Deutschen Imkerbund (DIB) und im Imkerverband Rheinland.
Sollten Sie bereits in einem anderen Imkerverein Mitglied sein und Ihre Völker dort gemeldet haben, können Sie trotzdem zusätzlich "Zweit-Mitglied" in unserem Imkerverein werden. Diese Mitgliedschaft wird "Fördermitgliedschaft" genannt. Selbstverständlich werden Sie dann stimmberechtigtes und vollwertiges Vereinsmitglied mit allen Rechten. Dann entfallen die Verbands- und Versicherungsbeiträge und es fällt lediglich der Vereinsbeitrag in Höhe von 21 € an. In dem Fall vermerken Sie auf dem Aufnahmeantrag "Passiv".
Zur Anmeldung senden Sie den Aufnahmeantrag bitte per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder wenden Sie sich an eines unserer Vorstandsmitglieder.
für das laufende Jahr berechnet. Es wird der Gesamtbeitrag für das Jahr erhoben. Imkerinnen und Imker die nach dem 01. Sept die Beitrittserklärung unterschreiben werden ab dem 1. Januar des folgenden Jahres als Mitglied aufgenommen und berechnet und an den Landesverband gemeldet.
Die Beiträge werden zu Beginn eines Jahres abgerechnet und an den Landesverband abgeführt. Versicherungsschutz besteht aber sofort nach Eingang der Beitrittserklärung beim Landesverband, sofern Bienenvölker auf der Beitrittserklärung eingetragen sind.
Sobald Ihr Aufnahmeantrag bei der Mitgliederverwaltung eingetroffen ist, beginnt das Aufnahmeverfahren mit der Information des 4köpfigen geschäftsführenden Vorstandes (per E-Mail) und der Bitte um Stellungnahme innerhalb einer Frist von 72 Stunden.
Nach 3 Tagen haben sich alle Vorstandsmitglieder zu Ihrem Antrag geäußert und der Beschluss ist gefasst.
Danach erhalten Sie eine “vorläufige” Aufnahmebestätigung.
In dieser heißt es u.a.:
Der Vorstand hat Ihrem Antrag auf Aufnahme in den Ratinger Bienenzuchtverein von 1868 e.V zugestimmt.
- Ein Schritt noch und der Vorstand darf Sie als neues Mitglied im RBZ-Ratingen willkommen heißen.
Denn: Ordentliches Mitglied sind Sie sobald Ihr erster Mitgliederbeitrag auf dem Vereinskonto eingegangen ist.
Von nun an liegt es alleine an Ihnen!:
Sobald unsere Vereinsbank bestätigt, dass Ihr Mitgliederbeitrag auf dem Vereinskonto eingegangen ist, werden Sie in die Datenbank des Imkerverbandes Rheinland eingetragen.
Ab diesem Augenblick sind Sie ganz offiziell Mitglied des RBZ-Ratingen mit allen Rechten und Pflichten und - was nicht unerheblich ist - mit komplettem Versicherungsschutz gem. den Vereinbarungen, die der Imkerverband Rheinland e.V. ausgehandelt hat.
Die Länge des Verfahrens hängt zum großen Teil von Ihnen selbst ab.
Sehen Sie hier ein Beispiel:
Tag 0 - Eingang Ihres Aufnahmeantrags beim Verein
Tag 1 - Mitteilung an alle Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes
Tag 4 - Beschlussfassung aufgrund der eingegangenen Äußerungen
Tag 5 - Vorläufige Aufnahmebestätigung per E-Mail mit Beitragsrechnung
Tag 6 - Überweisung des Mitgliederbeitrages für das lfd. Jahr z.B. per Home-Banking
Tag 9 - Gutschrift Ihres Mitgliederbeitrages auf dem Vereinskonto
Tag 10-Eintrag Ihrer Mitgliedschaft in die Datenbank des Imkerverbandes Rheinland und endgültige Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft durch den RBZ-Ratingen
Dieser Zeitrahmen ist variabel. Wenn alles zu Ihren Gunsten verläuft, verringert sich die Dauer des Verfahrens u.U. noch einmal um ein paar Tage.
Ihre Mitgliedschaft beginnt mit dem Eingang Ihres Erstbeitrages und dem darauf folgenden Eintrag in die Datenbank des Imkerverbandes Rheinland.
Das heißt: In diesem Fall ruht Ihre Mitgliedschaft noch bevor sie begonnen hat.
Das heißt aber auch, dass sollten Sie in dieser Zeit zu Schaden kommen, Sie keinerlei Ansprüche an den Verein oder an die Imkerversicherung haben. Unwetterschäden und/oder Schäden aus Vandalismus gehen komplett zu Ihren Lasten.
Sollte Ihr Beitragskonto 14 Tage nach Erhalt der Beitragsrechnung immer noch eine “NULL” aufweisen, erfolgt der Abbruch des “Aufnahmeverfahrens” ohne jede weitere Nachfrage.
Kann Ihr Beitrag am 01.01. eines Folgejahres mangels Beitragszahlung nicht verbucht werden, ruht Ihre Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung.
Das heißt: Bis zum Eintreffen Ihres Jahresbeitrages auf dem Vereinskonto werden Sie als Mitglied mit ruhender Mitgliedschaft geführt. Alle Mitgliedsrechte - wie z.B. das Stimmrecht in der Ordentlichen Mitgliederversammlung - sind Ihnen genommen.
Und, sollten Sie während dieser Zeit zu Schaden kommen, können Sie Ansprüche weder an den Verein noch an die Imkerversicherung stellen. Unwetterschäden und/oder Schäden aus Vandalismus gehen komplett zu Ihren Lasten. Eine nachträgliche Regulierung stößt in aller Regel auf Ablehnung vonseiten jeder Versicherung.
Sollte Ihr Beitragskonto am 30.03. immer noch eine “NULL” aufweisen, erfolgt am 01.04. der Ausschluss aus dem Verein ohne “wenn und aber”. Dies ist schon deshalb erforderlich, weil der IV Rheinland ab dem 01.10. für den Rest des Jahres keine Aufnahmen von Mitgliedern mehr zulässt und auch keine Mitgliederbeiträge mehr für das laufende Jahr entgegennimmt.
Dem ausgeschlossenen Mitglied bleibt die Möglichkeit eines neuen Aufnahmeverfahrens mit Neueintritt. Erinnerungen und Mahnungen von Seiten des Vereins können sein, sind aber nicht zwingend vorgeschrieben.
Die Höhe der Mitgliederbeiträge variiert je nach Mitgliedsart und Anzahl der Bienenvölker.
Die Kriterien, nach denen sich Ihr Mitgliederbeitrag richtet, erfahren Sie aus den für das jeweilige Jahr gültigen Beitragslisten, die der Ratinger Bienenzuchtverein von 1868 e.V jeweils Anfang November auf der Grundlage der gültigen Beitragssätze für das Nachfolgejahr erstellt und veröffentlicht. Für 2021 gilt die aktuelle Liste : 2021-Beitragsordnung -RBZ (PDF), weitergehende Infos auch unter Imkerverband Rheinland.
Da die Anzahl der von den Mitgliedern gehaltenen Bienenvölker von Jahr zu Jahr mehr oder weniger starken Schwankungen unterliegt, ist die Meldung der Völkerzahl für das Folgejahr bis 15.12. des laufendenden Jahres zwingend erforderlich.
An Hand dieser Daten erhalten Sie zum 01.01. des Jahres Ihre Betragsrechnung. (bei nicht eingegangener Meldung der Völkerzahl wird dabei die Anzahl des Vorjahres zu Grunde gelegt).
Im Zweifelsfall hilft ein Telefonat mit der Kassenführung oder eine kurze E-Mail.
Vermerken Sie unter Verwendungszweck den Namen des Mitglieds, das Beitragsjahr, die Art der Mitgliedschaft und die Anzahl der Bienenvölker (Wirtschaftsvölker)! - Hier ein Beispiel: Manfred Mustermann / 2021 / V / 6
Anmerkung: Mit Jungimker im Sinne der Beitragsordnung ist kein 40jähriger, gut verdienender Imker oder Bienenhalter gemeint, der soeben die Imkerei als sein Hobby entdeckt hat.
Jungimker im Sinne der Beitragsordnung ist ein/e bis 25 jährige/r Imker/in mit max. 9 Bienenvölkern - aber ohne eigenes Einkommen.
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